Handreichung - Schuljahresende
Abschluss einer Ausbildung
Für den Abschluss müssen in SaxSVS in der Registerkarte Vorbildung/Abschluss der Schülerdaten Eintragungen vorgenommen werden. Welche Felder dafür im komm. Produkt ausgefüllt werden müssen, sehen Sie im Kapitel 10 des Handbuches.
Es darf nur eine Variante gepflegt werden, entweder ein positiver Abschluss oder einen Abgang! |
Schüler mit positivem Abschluss im Abgangsjahr
Alle Schüler mit positivem Abschluss werden für die Phönix-Statistik benötigt.
Schüler mit Abgang ohne Abschluss
Schüler mit nachfolgender aufgesetzter Ausbildung
Weitergabe von Schülern
Weitergabe von Schülern innerhalb der Schule
Schulen mit komm. Produkt
Die Weitergabe der Schüler in das Folgeschuljahr erfolgt über einen erneuten Import (Überspielen der Daten vom komm. Produkt in SaxSVS-BBS). Da jeder Schüler durch eine eindeutige ID gekennzeichnet ist, werden bei jedem Überspielen der Daten die Schülermerkmale aktualisiert. Dieser Vorgang kann mehrmals erfolgen, ohne dass die Schüler danach doppelt im System sind. Schüler können nur im laufenden Schuljahr und am Anfang des Schuljahres für das letzte Schuljahr (für Pegasus und Schulpflichtüberwachung) eingelesen werden.
Schulen ohne komm. Produkt
Schülerweitergabe an andere Schule (bspw. wegen Fachklassenbildung)
Schülerweitergabe innerhalb des aktuellen Schuljahres
Löschen von Schülern
Schüler dürfen nur (!) gelöscht werden, wenn von der Schule die Schülerüberweisungskarte der vorhergehenden Schule noch nicht bestätigt ausgefüllt wurde. Sobald diese Karte dem Schüler wieder überreicht wurde, ist er Schüler der Schule und darf nicht einfach gelöscht werden.
Diese sind solange Schüler der Schule, bis sie:
- die Ausbildung erfolgreich beendet haben
- keine Schulpflicht mehr haben, weil sie volljährig sind
- die Schule offiziell verlassen haben durch:
- eine erneute Rückgabe der Schülerüberweisungskarte von der aufnehmenden Schule
- Umzug in ein anderes Bundesland
Alle diese Vorgänge müssen in SaxSVS protokolliert werden und damit für die Nachweispflicht vorliegen. In SaxSVS bedeutet das, dass nicht die Option "Schüler löschen" genutzt werden darf, sondern eine oben beschriebene für die Beendigung der Laufbahn. Das Löschen der Schüler ist bspw. möglich, wenn Schüler über das Bewerberverfahren in das Verfahren SaxSVS aufgenommen wurden und dann aber nicht an der Schule aufgenommen werden, weil sie sich für eine andere Ausbildung entschieden haben.