Handreichung - Schuljahresende
Abschluss einer Ausbildung
Für den Abschluss müssen in SaxSVS in der Registerkarte Vorbildung/Abschluss der Schülerdaten Eintragungen vorgenommen werden. Welche Felder dafür im komm. Produkt ausgefüllt werden müssen, sehen Sie im Kapitel 10 des Handbuches.
Es darf nur eine Variante gepflegt werden, entweder ein positiver Abschluss oder einen Abgang! |
Schüler mit positivem Abschluss im Abgangsjahr
Alle Schüler mit positivem Abschluss werden für die Phönix-Statistik benötigt.
Für den positiven Abschluss muss gepflegt weren:
- Ausstellungsdatum (Abschlussdatum)
- Abschlussart (Zeugnis)
- evtl. zusätzlich erworbener bzw. zuerkannter Schulabschluss
Das Zeugnis muss laut Phönixzuordnung zu der Ausbildung passen. Mögliche Abschlüsse findet man hier (im Bereich: Häufig gestelle Fragen).
Schüler mit Abgang ohne Abschluss
Verlässt ein Schüler eine Schule, ohne die Ausbilung positiv beendet zu haben, muss der Abgangsgrund gepflegt werden. Folgende Gründe stehen zur Auswqahl bereit:
- Umzug/Schulwechsel außerhalb Sachsens
- Eingabe von Art der Beendigung und Datum
- Schulwechsel innerhalb Sachsens (öffentliche Schulen)
- Eingabe von Art der Beendigung und Datum
- Eingabe der Folgeschule
- Schulwechsel innerhalb Sachsens (Schulen in freier Trägerschaft)
- Eingabe von Art der Beendigung und Datum
- Eingabe der Folgeschule
- Beendigung Schullaufbahn
- Diese Option ist für Schüler, die die Ausbildung ohne Abschluss beenden und die Berufsschulpflicht erfüllt haben (bspw. weil sie mind. 18 Jahre alt sind).
Von der Folgeschule muss eingegeben werden:
- Dienststellenschlüssel - Ort (vor und nach dem Bindestrich ein Leerzeichen)
So findet man den DISCH (Dienststellenschlüssel):
- in SaxSVS das Menü Kooperationsschule aufrufen (Schule/Kooperationsschulen)
- im linken Bereich Ort und Schule heraussuchen (es sind alle freien und öffentlichen Schulen aufgelistet)
- Schule anklicken, dann steht im rechten Fenster der Dienststellenschlüssel
Schüler mit nachfolgender aufgesetzter Ausbildung
Belegt ein Schüler eine Folgeausbildung muss geprüft werden, ob die vorhergehende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Wenn ja, wird dieser Abschluss für die amtliche Schulstatistik (Phönix) benötigt.
- Dieser Schüler muss für die aufgesetzte Ausbildung oder Folgeausbildung (bspw. berufliche Ausbildung nach BVJ) dupliziert werden.
- Damit erhält er eine neue eindeutige Kennzeichnung (UUID) und zählt programmtechnisch als andere Person.
- Wurde die vorhergehende Ausbildung nicht abgeschlossen (bspw. bei Wechsel innerhalb der Lehre in einen artverwandten Beruf), kann mit dem Schülerdatensatz weitergearbeitet werden und er muss nicht dupliziert werden.
Weitergabe von Schülern
Weitergabe von Schülern innerhalb der Schule
Schulen mit komm. Produkt
Die Weitergabe der Schüler in das Folgeschuljahr erfolgt über einen erneuten Import (Überspielen der Daten vom komm. Produkt in SaxSVS-BBS). Da jeder Schüler durch eine eindeutige ID gekennzeichnet ist, werden bei jedem Überspielen der Daten die Schülermerkmale aktualisiert. Dieser Vorgang kann mehrmals erfolgen, ohne dass die Schüler danach doppelt im System sind. Schüler können nur im laufenden Schuljahr und am Anfang des Schuljahres für das letzte Schuljahr (für Pegasus und Schulpflichtüberwachung) eingelesen werden.
Schulen ohne komm. Produkt
Versetzung von Schülern von kompletten Klassen in die nächste Jahrgangsstufe
Beispiel: es gibt 2 Klassen mit zusammen 50 Schülern und diese Schüler besuchen im Folgeschuljahr wieder die selben Klassen
Versetzung von Schülern mit der Option einer neuen Klassenzusammensetzung
Beispiel: durch die Fachklassenbildung werden aus 3 Klassen für die Grundstufe nächstes Jahr in der Fachklasse 4 Klassen
Schülerweitergabe an andere Schule (bspw. wegen Fachklassenbildung)
Schülerweitergabe innerhalb des aktuellen Schuljahres
Löschen von Schülern
Schüler dürfen nur (!) gelöscht werden, wenn von der Schule die Schülerüberweisungskarte der vorhergehenden Schule noch nicht bestätigt ausgefüllt wurde. Sobald diese Karte dem Schüler wieder überreicht wurde, ist er Schüler der Schule und darf nicht einfach gelöscht werden.
Diese sind solange Schüler der Schule, bis sie:
- die Ausbildung erfolgreich beendet haben
- keine Schulpflicht mehr haben, weil sie volljährig sind
- die Schule offiziell verlassen haben durch:
- eine erneute Rückgabe der Schülerüberweisungskarte von der aufnehmenden Schule
- Umzug in ein anderes Bundesland
Alle diese Vorgänge müssen in SaxSVS protokolliert werden und damit für die Nachweispflicht vorliegen. In SaxSVS bedeutet das, dass nicht die Option "Schüler löschen" genutzt werden darf, sondern eine oben beschriebene für die Beendigung der Laufbahn. Das Löschen der Schüler ist bspw. möglich, wenn Schüler über das Bewerberverfahren in das Verfahren SaxSVS aufgenommen wurden und dann aber nicht an der Schule aufgenommen werden, weil sie sich für eine andere Ausbildung entschieden haben.