Handreichung - Schuljahresende: Unterschied zwischen den Versionen

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=Löschen von Schülern=
=Löschen von Schülern=
Schüler dürfen '''nur (!)''' gelöscht werden, wenn von der Schule die Schülerüberweisungskarte der vorhergehenden Schule noch nicht bestätigt ausgefüllt wurde. Sobald diese Karte dem Schüler wieder überreicht wurde, ist er Schüler der Schule und darf nicht einfach gelöscht werden. Diese sind solange Schüler der Schule, bis sie:
Schüler dürfen '''nur (!)''' gelöscht werden, wenn von der Schule die Schülerüberweisungskarte der vorhergehenden Schule noch nicht bestätigt ausgefüllt wurde. Sobald diese Karte dem Schüler wieder überreicht wurde, ist er Schüler der Schule und darf nicht einfach gelöscht werden.  
 
Diese sind solange Schüler der Schule, bis sie:
* die Ausbildung erfolgreich beendet haben
* die Ausbildung erfolgreich beendet haben
* keine Schulpflicht mehr haben, weil sie volljährig sind
* keine Schulpflicht mehr haben, weil sie volljährig sind

Version vom 10. April 2019, 12:33 Uhr

Abschluss einer Ausbildung

Schüler mit positivem Abschluss im Abgangsjahr

Schüler mit Abgang ohne Abschluss

Schüler mit nachfolgender aufgesetzter Ausbildung

Weitergabe von Schülern

Weitergabe von Schülern innerhalb der Schule

Schulen mit komm. Produkt

Die Weitergabe der Schüler in das Folgeschuljahr erfolgt über einen erneuten Import (Überspielen der Daten vom komm. Produkt in SaxSVS-BBS). Da jeder Schüler durch eine eindeutige ID gekennzeichnet ist, werden bei jedem Überspielen der Daten die Schülermerkmale aktualisiert. Dieser Vorgang kann mehrmals erfolgen, ohne dass die Schüler danach doppelt im System sind. Schüler können nur im laufenden Schuljahr und am Anfang des Schuljahres für das letzte Schuljahr (für Pegasus und Schulpflichtüberwachung) eingelesen werden.

Schulen ohne komm. Produkt

Schülerweitergabe an andere Schule (bspw. wegen Fachklassenbildung)

Schülerweitergabe innerhalb des aktuellen Schuljahres

Löschen von Schülern

Schüler dürfen nur (!) gelöscht werden, wenn von der Schule die Schülerüberweisungskarte der vorhergehenden Schule noch nicht bestätigt ausgefüllt wurde. Sobald diese Karte dem Schüler wieder überreicht wurde, ist er Schüler der Schule und darf nicht einfach gelöscht werden.

Diese sind solange Schüler der Schule, bis sie:

  • die Ausbildung erfolgreich beendet haben
  • keine Schulpflicht mehr haben, weil sie volljährig sind
  • die Schule offiziell verlassen haben durch:
  • eine erneute Rückgabe der Schülerüberweisungskarte von der aufnehmenden Schule
  • Umzug in ein anderes Bundesland

Alle diese Vorgänge müssen protokolliert werden und damit für die Nachweispflicht vorliegen. In SaxSVS bedeutet das, dass nicht die Option "Schüler löschen" genutzt werden darf, sondern eienoben beschriebene für die Beendigung der Laufbahn. Das Löschen der Schüler ist bspw. möglich, wenn Schüler über das Bewerberverfahren in das Verfahren SaxSVS aufgenommen wurden und dann aber nicht an der Schule aufgenommen werden, weil sie sich für eine andere Ausbildung entschieden haben.