Ergaenzungsbereich
Ziel und Umfang des Ergänzungsbereichs
Ziel
Einer Schule wird ein Nettoarbeitsvermögen zur Verfügung gestellt. Dieses Nettoarbeitsvermögen berechnet sich aus der Differenz vom Bruttoarbeitsvermögen aller Lehrer abzüglich aller Reduzierungen durch Abordnungen, Beurlaubungen, Anrechnungen, Freistellungen und Ermäßigungen. Arbeitsvermögen, welches nicht für die Abdeckung des Grundbereichs benötigt wird, muss für den Ergänzungsbereich verwendet werden.
Allgemeine Bemerkungen
Die Darstellung des Ergänzungsbereichs ist nicht stichtagsbezogen, sie bezieht sich immer auf das eingestellte Schuljahr.
Planung des Ergänzungsbereichs
Aufruf
Menü: Planung/Antrag Ergänzungsbereich
Darstellung des Ergänzungsbereichs in der Maske
Muster:
Nr. | Spaltenüberschrift | Bemerkungen |
1 | Schulart | wenn schulartübergreifende Maßnahmen geplant sind, kann das Feld leer bleiben |
2 | vorgesehene Maßnahme | in diesem Freitextfeld wird eine kurze Beschreibung der Maßnahme eingetragen |
3 | beantragte Stunden durch Schule | Eintragungen des geplanten Arbeitsvermögens für die entsprechende Maßnahme |
4 | Bemerkungen | in dieses Feld können weitere vertiefende Bemerkungen eingetragen werden (bspw. bei schulartübergreifenden Maßnahmen die beteiligten Klassen oder Schularten) |
5 | Summe der beantragten Stunden | dieser Bedarf (Stunden) sollte nach Planung des 2. Stichtages mit dem Personaleinsatz innerhalb der Schule weitestgehend übereinstimmen. |
6 | Speicherdatum | bei jedem Speichern wird im Kopfbereich der Tabelle das Datum aktualisiert |
Bemerkungen:
- Die Eingabe sollte nach Wichtung erfolgen. Mit Hilfe der rechten Maustaste (Kontextmenü) können Zeilen eingfügt und gelöscht werden.
- Bei der Planung sollten alle Felder einer Zeile ausgefüllt werden.
- Bei schulartübergreifenden Maßnahmen kann der Eintrag in der Spalte Schulart leer bleiben.
Zum 2. Stichtag sollten die Stunden des bei den Lehrkräften verplanten Ergänzungsbereichs mit den Stunden des beantragten Ergänzungsbereichs übereinstimmen.
Die Planung des Ergänzungsbereich ist immer ab dem 15.01. für das Folgeschuljahr verfügbar.