Daten für den Schulträger einschließlich Schulpflichtüberwachung
Allgemeine Bemerkungen
Im aktuellen Schulgesetz ist festgelegt, dass der Träger für die Schulpflichtüberwachung zuständig ist. Folgende Daten sind dem Träger zu übertragen und laufend zu aktualisieren:
1. Vorname, Namenszusatz, Nachname, Geschlecht des Schülers;
2. Geburtsdatum, Geburtsort des Schülers;
3. Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Ortsteil) des Schülers;
4. erster Personensorgeberechtigter (Name, Vorname);
5. zweiter Personensorgeberechtigter (Name, Vorname);
6. Dienststellenschlüssel, Schulname;
7. Angaben zur Schulanmeldung (Anmeldeart, Status der Schulaufnahme) für Schüler der aktuellen und zukünftigen Klassenstufe 1;
8. Angaben zur Schulabmeldung;
9. Angaben zum Ausbildungsberuf, Ausbildungsschwerpunkt, beruflichen Bildungsgang und der Berufsschulpflicht sowie Name und Anschrift des Berufsausbildungsbetriebes und Datum des Eintritts und des Austritts aus dem Betrieb für schulpflichtige Schüler an berufsbildenden Schulen.