Handreichung - Schuljahresende: Unterschied zwischen den Versionen
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:* eine erneute Rückgabe der Schülerüberweisungskarte | :* eine erneute Rückgabe der Schülerüberweisungskarte von der aufnehmenden Schule | ||
:* Umzug in ein anderes Bundesland | :* Umzug in ein anderes Bundesland | ||
Alle diese Vorgänge müssen protokolliert werden und damit für die Nachweispflicht vorliegen. In SaxSVS bedeutet das, dass nicht die Option "Schüler löschen" genutzt werden darf, sondern eienoben beschriebene für die Beendigung der Laufbahn. | Alle diese Vorgänge müssen protokolliert werden und damit für die Nachweispflicht vorliegen. In SaxSVS bedeutet das, dass nicht die Option "Schüler löschen" genutzt werden darf, sondern eienoben beschriebene für die Beendigung der Laufbahn. | ||
Das Löschen der Schüler ist bspw. möglich, wenn Schüler über das Bewerberverfahren in das Verfahren SaxSVS aufgenommen wurden und dann aber nicht an der Schule aufgenommen werden, weil sie sich für eine andere Ausbildung entschieden haben. | Das Löschen der Schüler ist bspw. möglich, wenn Schüler über das Bewerberverfahren in das Verfahren SaxSVS aufgenommen wurden und dann aber nicht an der Schule aufgenommen werden, weil sie sich für eine andere Ausbildung entschieden haben. |
Version vom 10. April 2019, 12:06 Uhr
Abschluss einer Ausbildung
Schüler mit positivem Abschluss im Abgangsjahr
Schüler mit Abgang ohne Abschluss
Schüler mit nachfolgender aufgesetzter Ausbildung
Weitergabe von Schülern
Weitergabe von Schülern innerhalb der Schule
Schulen mit komm. Produkt
Schulen ohne komm. Produkt
Schülerweitergabe an andere Schule (bspw. wegen Fachklassenbildung)
Schülerweitergabe innerhalb des aktuellen Schuljahres
Löschen von Schülern
Schüler dürfen nur (!) gelöscht werden, wenn von der Schule die Schülerüberweisungskarte der vorhergehenden Schule noch nicht bestätigt ausgefüllt wurde. Sobald diese Karte demm Schüler wieder überricht wurde, ist er Schüler der Schule und darf nicht einfach gelöscht werden. Diese sind solange Schüler der Schule, bis sie:
- die Ausbildung erfolgreich beendet haben
- keine Schulpflicht mehr haben, weil sie volljährig sind
- die Schule offiziell verlassen haben durch:
- eine erneute Rückgabe der Schülerüberweisungskarte von der aufnehmenden Schule
- Umzug in ein anderes Bundesland
Alle diese Vorgänge müssen protokolliert werden und damit für die Nachweispflicht vorliegen. In SaxSVS bedeutet das, dass nicht die Option "Schüler löschen" genutzt werden darf, sondern eienoben beschriebene für die Beendigung der Laufbahn. Das Löschen der Schüler ist bspw. möglich, wenn Schüler über das Bewerberverfahren in das Verfahren SaxSVS aufgenommen wurden und dann aber nicht an der Schule aufgenommen werden, weil sie sich für eine andere Ausbildung entschieden haben.