Personaldaten: Unterschied zwischen den Versionen
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In den Personalakten werden die Daten des Personals an der Schule verwaltet. Dazu gehören Lehrer, Lehramtsanwärter, kirchliche Lehrkräfte und Schulsachbearbeiter Personal, welches in Personaldaten angelegt ist, kann: | In den Personalakten werden die Daten des Personals an der Schule verwaltet. Dazu gehören Lehrer, Lehramtsanwärter, kirchliche Lehrkräfte und Schulsachbearbeiter Personal, welches in Personaldaten angelegt ist, kann: | ||
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* Auskunft zu den gespeicherten Daten und | * Auskunft zu den gespeicherten Daten und | ||
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Zur Wahrung des Datenschutzes wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus am 1. März 2007 die Handreichung zum Schuldatenschutz in Kraft gesetzt. Sie | Zur Wahrung des Datenschutzes wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus am 1. März 2007 die Handreichung zum Schuldatenschutz in Kraft gesetzt. Sie fasst alle wichtigen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten zusammen. Außerdem wurden mit dem Hauptpersonalrat Lehrer Vereinbarungen zur Umsetzung des Datenschutzes geschlossen. Die Dokumente stehen unter Datenschutz (im unteren Bereich des Bildschirms) zur Verfügung. | ||
In der Schule zeichnet der Schulleiter für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Mit Bezug auf SaxSVS-BBS betrifft dies vor allem: | In der Schule zeichnet der Schulleiter für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Mit Bezug auf SaxSVS-BBS betrifft dies vor allem: | ||
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* die sachgerechte Vergabe der Rechte in der Rollenzuordnung, | * die sachgerechte Vergabe der Rechte in der Rollenzuordnung, | ||
* die Bereitstellung der Auskünfte über die gespeicherten Daten, über den dafür vorgesehenen Bericht (siehe Punkt Berichte), | * die Bereitstellung der Auskünfte über die gespeicherten Daten, über den dafür vorgesehenen Bericht (siehe Punkt Berichte), | ||
* den Schutz der Computer in der Schulverwaltung | * den Schutz der Computer in der Schulverwaltung vor unbefugten Zugriffen, | ||
* den sachgerechten Umgang mit Passwörtern, | * den sachgerechten Umgang mit Passwörtern, | ||
* die Belehrung über den Inhalt der Handreichung Schuldatenschutz ggf. die Verwahrung der Erklärung der Lehrkräfte, welche Schülerdaten auf privaten Computern verarbeiten wollen (siehe Datenschutz) | * die Belehrung über den Inhalt der Handreichung Schuldatenschutz und ggf. die Verwahrung der Erklärung der Lehrkräfte, welche Schülerdaten auf privaten Computern verarbeiten wollen (siehe Datenschutz) | ||
=Aufruf Lehrerdaten= |
Version vom 17. August 2015, 10:24 Uhr
Ziel und Inhalt
In den Personalakten werden die Daten des Personals an der Schule verwaltet. Dazu gehören Lehrer, Lehramtsanwärter, kirchliche Lehrkräfte und Schulsachbearbeiter Personal, welches in Personaldaten angelegt ist, kann:
- im Personaleinsatz geplant werden,
- Anrechnungsstunden erhalten.
Grundsätze und Voraussetzungen
Das Personal untergliedert sich in folgende Kategorien:
Abkürzung | Bezeichnung für | Neuanlegen |
---|---|---|
LK | Lehrer | nein |
LK+ | Personal aus Mitteln (besonderer Vertrag) | nein |
kLK | kirchliche Lehrkraft | nein |
LAA | Lehramtsanwärter | nein |
soPers | sonstige Personen, wie z.B. Schulsachbearbeiter | ja, aber im Schulportal |
Die Daten aller Personen außer soPers kommen aus der LPDK bzw. Gestellungsdatenbank. Im Schulmodul ist es nicht möglich, Lehrkräfte dieser Personalarten neu anzulegen, zu bearbeiten oder zu löschen. Sonstige Personen werden über die Nutzereinrichtung im Schulportal angelegt.
wichtig:
In SaxSVS-BBS werden nur persönliche Daten gespeichert, die für die Bearbeitung der letzten, des aktuellen und folgenden Schuljahres notwendig sind. Es werden nicht! alle Informationen aus der LPDK übertragen, somit sind Daten vor 2012 nicht über diese Anwendung abrufbar. Diese müssen dann direkt aus der LPDK gezogen werden.
Datenschutz
Personaldaten unterliegen dem gesetzlich verankerten Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, dies umfasst unter anderem das Recht auf:
- Auskunft zu den gespeicherten Daten und
- Berichtigung der gespeicherten Daten bei fehlerhaften Angaben.
Zur Wahrung des Datenschutzes wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus am 1. März 2007 die Handreichung zum Schuldatenschutz in Kraft gesetzt. Sie fasst alle wichtigen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten zusammen. Außerdem wurden mit dem Hauptpersonalrat Lehrer Vereinbarungen zur Umsetzung des Datenschutzes geschlossen. Die Dokumente stehen unter Datenschutz (im unteren Bereich des Bildschirms) zur Verfügung.
In der Schule zeichnet der Schulleiter für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Mit Bezug auf SaxSVS-BBS betrifft dies vor allem:
- die sachgerechte Vergabe der Rechte in der Rollenzuordnung,
- die Bereitstellung der Auskünfte über die gespeicherten Daten, über den dafür vorgesehenen Bericht (siehe Punkt Berichte),
- den Schutz der Computer in der Schulverwaltung vor unbefugten Zugriffen,
- den sachgerechten Umgang mit Passwörtern,
- die Belehrung über den Inhalt der Handreichung Schuldatenschutz und ggf. die Verwahrung der Erklärung der Lehrkräfte, welche Schülerdaten auf privaten Computern verarbeiten wollen (siehe Datenschutz)