SAXSVS BBS:Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hinweis: Das Papier "Erklärung zum Datenschutz an Schulen und insbesondere zur Nutzung von Schülerbasisdaten auf Datenverarbeitungsanlagen von Lehrkräften" muss gemäß Vereinbarung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten nur von Lehrkräften unterzeichnet werden, die personenbezogenen Daten der Schüler auf privater Hardware verarbeiten wollen!'''
'''Hinweis: Das Papier "Erklärung zum Datenschutz an Schulen und insbesondere zur Nutzung von Schülerbasisdaten auf Datenverarbeitungsanlagen von Lehrkräften" muss gemäß Vereinbarung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten nur von Lehrkräften unterzeichnet werden, die personenbezogenen Daten der Schüler auf privater Hardware verarbeiten wollen!'''


Hinweise und Anleitungen zum sicheren Löschen von SaxSVS-Datenbanken bei Technikwechsel oder Aufhebung von Schulen sind unter dem Thema [[Deinstallation |Deinstallation]]{{Intern-link}} enthalten.




[[Kategorie:Datenschutz]]
[[Kategorie:Datenschutz]]

Version vom 26. März 2015, 10:30 Uhr

Papiere zum Datenschutz und zur Mitbestimmung

Die Nutzung von SaxSVS wurde mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragen und den Hauptpersonalräten Verwaltung und Lehrer [1] abgestimmt. Zur Wahrung des Datenschutzes und der Rechte der Personalvertretungen wurden die folgenden Festlegungen getroffen:


Datenschutzkonzept SaxSVS

Handreichung über den Datenschutz in der Schule (Verwaltungsvorschrift)

Dienstvereinbarung mit dem Lehrer-Hauptpersonalrat(LHPR) zur Einführung von SaxSVS

Rahmendienstvereinbarung "Elektronische Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch die Kultusverwaltung" mit LHPR

Rahmendienstvereinbarung "Elektronische Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch die Kultusverwaltung" mit HPR

Rahmendienstvereinbarung "Elektronische Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch die Schulen" mit LHPR


Hinweis: Das Papier "Erklärung zum Datenschutz an Schulen und insbesondere zur Nutzung von Schülerbasisdaten auf Datenverarbeitungsanlagen von Lehrkräften" muss gemäß Vereinbarung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten nur von Lehrkräften unterzeichnet werden, die personenbezogenen Daten der Schüler auf privater Hardware verarbeiten wollen!